Mobbing muß bewiesen werden

“Nicht jede überzogene Kritik durch Arbeitgeber Persönlichkeitsverletzung”

(lifePR) – Immer wieder beschäftigen die Gerichte Fälle, in denen es um Mobbingvorwürfe geht. Dabei trägt das (vermeintliche) Mobbingopfer die Beweislast. Eine bei der Stadt Düsseldorf angestellte Diplom-Ökonomin hatte die Stadt auf die außergewöhnlich hohe Schmerzensgeldsumme von 893.000 Euro verklagt. Über die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf vom 26. März 2013 (AZ: 17 Sa 602/12) berichtet die Deutsche Anwaltauskunft.

Die Diplom-Ökonomin klagte gegen ihren Arbeitgeber wegen Mobbings. Sie sei seit dem Jahre 2008 Schikanen ausgesetzt, die sie als Mobbing wertete. Ihre Klage blieb in beiden Instanzen ohne Erfolg. Das Bundesarbeitsgericht hat Mobbing definiert als “das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte”. Die Besonderheit des Mobbings liege darin, so die Richter des Düsseldorfer LAG, dass nicht einzelne, sondern die Zusammenfassung mehrerer Einzelakte in einem Prozess zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder der Gesundheit des Arbeitnehmers führen könne.

Den Beweis, dass es sich um Mobbing handelt, muss allerdings der betroffene Arbeitnehmer führen. Dies sei der Klägerin nicht gelungen, entschied das Gericht. Es betonte, dass auch länger andauernde Konfliktsituationen im Arbeitsleben vorkommen könnten und der Arbeitgeber sein Direktionsrecht ausüben dürfe, solange sich nicht eindeutig eine schikanöse Tendenz erkennen lasse. Zu beachten sei zudem, dass Verhaltensweisen von Vorgesetzten auch lediglich Reaktionen auf Provokationen des vermeintlich gemobbten Arbeitnehmers darstellen könnten.

So stelle nicht jede berechtigte oder überzogene Kritik durch den Arbeitgeber eine Persönlichkeitsverletzung dar, zumal im vorliegenden Fall die Mitarbeiterin selbst Kritik in heftiger Form geübt habe. Angesichts der Gesamt-Konfliktsituation habe der Vorgesetzte auch ein Vier-Augen-Gespräch mit der Klägerin ablehnen und auf der Teilnahme einer dritten Person bestehen dürfen.

Zu berücksichtigen sei auch, dass die Klägerin eine angebotene Mediation von dem Eingeständnis des angeblichen Mobbings durch die Vorgesetzten abhängig gemacht habe. Ein Gesamtverhalten, das als Mobbing zu werten ist, konnten die Richter nicht erkennen, sodass über die Höhe des geltend gemachten Anspruchs nicht mehr zu entscheiden war.

Fragen, die die Welt bewegen

Wissen Sie, daß laut Grundgesetz das Volk nicht nur durch Wahlen,sondern auch durch Abstimmungen seinen Willen bekunden darf?  Warum werden Abstimmungen bis heute verweigert und erzählt, hierzu sei eine Grundgesetzändetrung notwendig? Ist denn Artikel 20, Absatz 2, unbekannt, wo es heißt “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt”? Angesichts von immer mehr diktatorischen politischen Alleingängen könnte auch  ein Blick auf die Absätze 3 und 4 nicht schaden, wo es heißt “3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. 4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist”?

Ein Ehevertrag schafft Sicherheit

Mehr als jede dritte deutsche Ehe wird geschieden


(lifePR) – Verliebt, verlobt, aber noch immer nicht verheiratet? Dabei bietet sich der Wonnemonat Mai doch geradezu an, wenn es um das lebenslange Versprechen vor dem Traualtar geht. Mit dem Ja-Wort ändern sich aber nicht nur Name und Familienstand – sondern meist auch die Vermögenssituation und die Besitzverhältnisse der jungen Familien. Fakt ist aber auch: Mehr als jede dritte deutsche Ehe landet früher oder später vor dem Scheidungsrichter. Wer mag allerdings auf Wolke Sieben schon an Schlammschlachten und Rosenkrieg denken? Dabei ist es gerade der viel geschmähte Ehevertrag, der die Zukunft aller Beteiligten sichert, wenn eine Ehe scheitert. ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer beantworten die wichtigsten Fragen zum Ehevertrag.

Ist ein Ehevertrag nicht nur etwas für Reiche, die befürchten müssen, bei einer Scheidung ordentlich geschröpft zu werden?

Tobias Klingelhöfer: Das war einmal, dass sich Reiche mit einem Ehevertrag davor schützen wollten, am Ende ihrer Ehe finanziell geschröpft zu werden. Heute sind es vor allem Frauen, die sich um die gemeinsamen Kinder kümmern und dafür zeitweilig ihren Beruf aufgeben, die sich verstärkt einen Ehevertrag wünschen. Laut einer Umfrage (Parship) würde sich jeder 3. Single für einen Ehevertrag aussprechen. Dies kann insbesondere für Frauen wichtig sein, denn in dem Schriftstück können unter anderem Unterhalts- und Versorgungsansprüche festgelegt werden. Das ist wichtig, weil das neue Unterhaltsrecht Frauen, die sich der Kindererziehung gewidmet haben deutlich schlechter stellt als früher.

Ist durch den gesetzlich verankerten Zugewinnausgleich nicht ohnehin alles geregelt?

TK: Es stimmt, dass auch ohne Ehevertrag niemand nach der Ehe im Regen steht: Haben die Eheleute nichts anderes vereinbart, leben sie in einer Zugewinngemeinschaft. Jedem Partner gehört also das, was er vor der Ehe besessen hat; alles was im Verlauf der Ehe dazugekommen ist, wird geteilt. Bei traditioneller Rollenteilung ist das auch sehr sinnvoll, denn so erhält die Hausfrau und Mutter ihren Anteil am Ersparten, wenn sie ihrem Mann zur Seite stand, während er Karriere im Beruf machte. Schwierig wird es allerdings, wenn einer der Partner zum Beispiel während der Ehe ein Unternehmen gründet oder sich selbstständig macht. Der Betrieb gehört dann zum Zugewinn und wird bei einer Scheidung womöglich ruiniert. Da ist es sehr sinnvoll, den Zugewinnausgleich in einem Ehevertrag zu modifizieren.

Was regelt denn eigentlich ein Ehevertrag?

TK: Festgelegt werden kann so gut wie alles. Eine Ausnahme bilden nur Regelungen, die direkt die Kinder betreffen, also die elterliche Sorge oder etwa der Verzicht auf Unterhaltszahlungen für den Nachwuchs. Wichtig ist, dass die Partner die Spielregeln für eine eventuelle Trennung festlegen solange das gegenseitige Vertrauen und die Wertschätzung des jeweils anderen noch Bestand hat. Ist der gemeinsame Lebensentwurf nämlich erst einmal gescheitert, machen Misstrauen und Argwohn eine faire und gütliche Trennung oft unmöglich.

Reicht ein formloses von beiden Partnern unterschriebenes Schriftstück als Ehevertrag aus?

TK: Ganz klar, nein! Ein Ehevertrag besitzt nur dann seine volle Gültigkeit, wenn er von beiden Partnern im Beisein eines Notars unterzeichnet wird und ein notarielles Siegel trägt.

Was ist von Vertragsvorlagen und Standardverträgen zu halten?

TK: Ein Ehevertrag ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit, ein Standardvertrag reicht da meist nicht aus. In der Praxis hat es sich bewährt, dass sich die Partner erst einmal einzeln und unabhängig voneinander beraten lassen, um dann aus den Wünschen, Ansprüchen und Bedürfnissen beider Seiten einen gemeinsamen Vertrag zu machen. Damit kann man sich dann viel gelassener den Herausforderungen der Eheschließung und des gemeinsamen Lebens stellen.

Das Tagesgericht

Überall ist Schallstadt. Und so schallt es heraus. Da es für jedes Schild ein Gegenschild gibt, könnte es zur Ortsverschönerung beitragen, nicht alle paar Meter interne Streitigkeiten auszutragen. Übrigens: Zur Zeit muß sich sowieso niemand den Kopf darüber zerbrechen, es könnte eine Umfahrung geben.

“‘Zeitungspresse als Machtinstrument’”
(tagesspiegel.de, Bernhard Schulz)
Heute wird in Berlin die Sonderausstellung “Zwischen den Zeilen? Zeitungspresse als NS-Machtinstrument” eröffnet. “Mit dem heutigen Blick für die Vielfalt von Meldungen und Meinungen ist der Eindruck der Zeitungslandschaft im NS-Regime niederschmetternd. Die gleichen Parolen, die gleichen im Stakkato gehämmerten Phrasen, die gleiche Typographie, fette Überschriften und rote Balken, dazu idyllische Fotos von der Front, wo sich Landser eine Zigarettenpause gönnen oder ihr Nachtlager bereiten: ‘Kein Himmelbett kann damit konkurrieren’, so die Bildunterschrift.”
(bildblog.de. Wann stellt sich mal die heimische Zeitungslandschaft ihrer Leserschaft aus dieser Zeit vor und aus?)

Aktion »So laut ist die Ortenau!« startet
Lärm-Experte Albrecht Künstle misst Krach im Kreis
(Miba-Presse.Noch ein Experte.Zum Schreien! Der lauteste Schreihals wird Lärmkönig?)

Hauptschüler noch aufs Gymnasium
Angebot der Kaufmännischen Schulen Offenburg
(Miba-Presse.Gibt’s das Baumschulabi?)

Radtour für Menschen mit und ohne Krebs
Treffpunkt am Sonntag vor dem Tabakmuseum in Mahlberg / Initiative des Ortenau-Klinikums
(Miba-Presse.Makaber.)

Im Mittelpunkt steht ein mittelalterliches Weinfest
Das 1125-Jährige des Weins in Gengenbach wird auf vielfältige Weise gefeiert
(Miba-Presse. Gengenbach in die Vergangenheit saufen?)

Dem Täter keinen Vorsprung geben
OT-Serie (3): Wie im Krimi? Hauptkommissar Werner Britz erklärt, wie die Polizei bei einem Mordfall ermittelt
(Miba-Presse. Mißerfolge schön erklären?)

ONB-Orden für Peter Groß
Auszeichnung für Mitglied der Willstätter Hexen / Timo Schlenz aus dem Vorstand verabschiedet
Mit dem Verdienstorden des Ortenauer Narrenbundes wurde Peter Groß von den Willstätter Hexen geehrt. Die haben bereits das Jahr 2018 im Blick, wenn die Ortenauer Narrentage in Willstätt stattfinden.
(Miba-Presse. Närrisch.)

Historiker-Verein gehen Mitglieder verloren
Regionalgruppe Geroldseckerland will vermehrt auf Kooperationen setzen
(Lahrer Anzeiger.Ist der Vorsitzende nicht der Neuerfinder der Geschichte?)

MPG-Lehrer protestieren gegen Kürzungen
Weniger Entlastungsstunden geplant / Kollegium des Max-Planck-Gymnasiums schreibt an Kultusminister Stoch
(Lahrer Anzeiger. Das wird ihn aber erschüttern.)

“Das schmeckt nach Kindheit”
Russlanddeutsche Unternehmerinnen (2): Elena Romme betreibt ein Lebensmittelgeschäft mit Spezialitäten aus Osteuropa
(Badische Zeitung.Sieht Integration nicht anders aus?)

Lautsprecher werden leiser
Ortschaftsrat Mietersheim hat sich über Änderungen auf dem Friedhof unterrichten lassen
(Badische Zeitung. Sonst wachen die Toten auf? Spezialleissprecher?)

“Förderung verlängern”
Landrat zur Schulsozialarbeit
Landrat Frank Scherer bittet in einem aktuellen Schreiben an die baden-württembergische Sozialministerin Katrin Altpeter um Unterstützung, die Ende 2013 auslaufende Förderung der Finanzierung von Schulsozialarbeit aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes für bedürftige Kinder und Jugendliche fortzuführen.
(Badische Zeitung. Statt Abschaffung Verlängerung und dann in Scherers Nationalpark?)

Blumenaktion zugunsten Ugandas ein Erfolg
(Badische Zeitung. Afrika gerettet?)

Markwaldstraße drei Wochen lang gesperrt
Die Fahrbahn der Markwaldstraße zwischen der Lembergallee und der Bebelstraße in Hochdorf wird komplett saniert und voll gesperrt. Die Arbeiten des Garten- und Tiefbauamts (GuT) dauern voraussichtlich drei Wochen.
(Badische Zeitung. Freiburg hat ein neues Verkehrschaos angerichtet, ohne auf Veränderungen in der Verkehrsführung an den Straßen schon vor der Sperre hinzuweisen.)

Balanceakt eines Badeners
Wolfgang Schmidt aus Freiburg ist höchster Repräsentant der evangelischen Kirche in Jerusalem
(Badische Zeitung. Das hat nicht mal Luther geschafft. Was mit zwölf Aposteln begann, endet in Vereinsmeierei.)

Ermittlungen zu SS-Massaker zurecht beendet
Beschwerde zurückgewiesen
Der Stuttgarter Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler hat Rückendeckung von der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart bekommen. Sie hat die Beschwerde gegen die von Häußler im Herbst 2012 verfügte Einstellung des zehnjährigen Ermittlungsverfahrens zum Waffen-SS-Massaker im italienischen Sant’ Anna di Stazzema “mangels hinreichenden Tatverdachts” zurückgewiesen. Die Beschwerde hatte die Anwältin eines Überlebenden eingereicht.
(Badische Zeitung. Gab’s die SS?)

Das Knattern bleibt
Die Bemühungen im Land für leisere Motorräder verpuffen / Die EU winkt bei dem Thema ab
(Badische Zeitung. Warum Knattern, wenn Brummen erlaubt?)

Kindern den Mund zugeklebt
Ermittlungen gegen Leiterin von Kindergarten eingestellt
Mit Klebestreifen haben die Leiterin eines Kindergartens und eine Erzieherin mehreren Kindern in Wertheim die Münder zugeklebt. Sie hätten die Kinder damit disziplinieren wollen, teilte die Staatsanwaltschaft Mosbach am Dienstag mit. Da es in den meisten Fällen keine körperliche Beeinträchtigung gegeben habe, stellte die Behörde ihre Ermittlungen wegen Körperverletzung im Amt weitgehend ein.
(Badische Zeitung. Geht’s noch? Klappe zu gewohnt? Warum nicht mal bei der Justiz versuchen, die Augen sind ja schon zu.)

Eine moralische Verpflichtung für beide Seiten
Weltkriegsdenkmal auf dem Hartmannswillerkopf im Elsass nach Sanierung wieder geöffnet / Zum 100. Jahrestag des Ersten Weltkrieges binationale Projekte geplant
(Badische Zeitung. Geschwätz! Warum rückwärts, wenn es vorwärts gehen sollte?)

“Traumhafte Renditen für Zeitungsverlage”
(dradio.de, Stephan Karkowsky)
Medienökonom Frank Lobigs über die Renditen von Zeitungsverlagen: “Das sind Renditen, da können andere Unternehmen nur von träumen! Wenn Sie normale Großunternehmen nehmen, dann haben die eine Durchschnittsrendite von vier Prozent. Die Verlage liegen beim Dreifachen oder Vierfachen davon.”
(bildblog.de. Es muß ja nicht unbedingt Qualtätsjournalismus sein, denn wer kennt den noch?)

Kanzlerin Angela Merkel
“35 Jahre DDR sind Teil meines Lebens”
War sie Mitläuferin, war sie Funktionärin? Kanzlerin Angela Merkel sprach mit dem stern über ihre Vergangenheit, die FDJ – und Joschka Fischers Straßenkämpfe.
(stern.de. Ach nee? Von wem sonst? Muss das Land dieses Leben nun mit ihr teilen?)

Kardinal Meisners 11.Gebot
(gilt nur für Frauen)
Bleibt zu Hause und bekommt Kinder!
(bild.de. Der Pfarrer kommt gleich vorbei? Meisner von Meise?)